Praxis für Innere Medizin und Gastroenterologie

Was sollten Sie zu Ihrem Termin mitbringen?

Krankenkassenkarte

Lesebrille

Medikamentenplan

Liste Ihrer Vorerkrankungen

Liste Ihrer Allergien

Formulare

Zur Vorbereitung auf Ihr Aufklärungsgespräch können Sie die Formulare zu Hause ausdrucken, ausfüllen und unterschrieben mitbringen, oder vorab durchlesen und dann ein Exemplar in der Praxis ausfüllen und unterschreiben.


Datenschutzerklärung.pdf


Vereinbarung Ausfallhonorar.pdf


Verwendung von Kohlendioxid während der Koloskopie.pdf

Musteraufklärungsbögen

Diese Musteraufklärungsbögen ersetzen nicht Ihren Aufklärungsbogen, den Sie von uns in der Praxis erhalten. Sie sind jedoch identisch. So können Sie sie zu Hause in Ruhe durchlesen und müssen in unserer Praxis nur noch den Fragebogen ausfüllen und unterschreiben.


Magenspiegelung - Musteraufklärungsbogen.pdf


Darmspiegelung - Musteraufklärungsbogen.pdf


Magen- und Darmspiegelung - Musteraufklärungsbogen.pdf

Allgemeine Hinweise zu Ihrer endoskopischen Untersuchung

Am Tag Ihrer endoskopischen Untersuchung sollten Sie nichts essen. Bei einer Darmspiegelung dürfen Sie bereits am Tag zuvor nur ein Mittagessen essen. 

Ihre Medikamente können Sie morgens mit einem Glas Wasser einnehmen. Welche Medikamente evtl. pausieren werden müssen wird bei Ihrem Aufklärungsgespräch besprochen.


Teilnahme am Straßenverkehr

Für die Untersuchung können Sie ein leichtes Schlafmittel erhalten. Jedoch dürfen Sie dann 24 Stunden nicht selbst ein Fahrzeug führen, keine Maschinen bedienen, wichtige rechtlich verbindliche Entscheidungen treffen oder rechtlich bindende Unterschriften z.B. von Kaufverträgen oder ähnlichem leisten. Bitte organisieren Sie in diesem Fall eine Begleitperson, die Sie in unserer Praxis abholen und nach Hause begleiten kann.

Sollten Sie auf eine Sedierung verzichten bestehen keine Einschränkungen.

Spezielle Hinweise zu Ihrer Darmspiegelung

Ernährung

Bereits 3 – 4 Tage vor der Untersuchung sollten Sie Ihre Ernährung umstellen. Sie sollten auf Nahrungsmittel mit Körnern verzichten z.B. Müsli, Vollkorn- /Körnerbrot, Haferflocken etc. Bitte essen Sie auch kein Gemüse oder Obstsorten mit Schalen, Kernen oder Fasern wie zum Beispiel Tomate, Kiwi, Trauben, Mais, Salat, Kohl, keine Säfte mit Fruchtfleisch etc.

Erlaubt ist zum Beispiel: Kartoffeln, Reis, Nudeln, Fleisch, Fisch Eier, Käse, Wurst, Weißmehlprodukte, kernloses Obst wie Bananen, und geschälte Äpfel / Birnen.


Medikamente

Durch die Abführmaßnahmen kann die Wirksamkeit Ihrer Medikamente beeinträchtigt sein. Worauf Sie achten müssen besprechen wir bei Ihrem Aufklärungsgespräch.


Hinweise zur Darmreinigung

Während der Dauer der Darmreinigung sollten Sie nach der Abführlösung viel zusätzlich trinken. Mindestens jedoch 1 Liter klare Flüssigkeit (z.B. klarer Tee, Wasser, klarer Fruchtsaft ohne Fruchtfleisch). Die optimale Darmreinigung ist erreicht sobald sich nur noch nahezu klare Flüssigkeit aus dem Darm entleert, ähnlich „Kamillentee“.


Bitte bringen Sie bitte zur Untersuchung ein großes Handtuch mit.

Kostenerstattungsverfahren

Das Kostenerstattungsverfahren der gesetzlichen Krankenkassen ermöglicht es Versicherten, die Kosten für bestimmte medizinische Behandlungen selbst zu tragen und diese anschließend von ihrer Krankenkasse erstattet zu bekommen; somit werden Sie zukünftig als Privatpatient behandelt. Das bedeutet, Ihr behandelnder Arzt kann die Therapie und die Medikamente ohne Einschränkungen, wie bei einem Patienten der privaten Krankenversicherung aussuchen. Der Anspruch auf die Regelleistung Ihrer Krankenversicherung bleibt dennoch erhalten.

Um dieses Verfahren in Anspruch nehmen zu können, müssen einige Schritte beachtet werden:


  1. Vorab-Antrag: Um das Kostenerstattungsverfahren nutzen zu können, müssen Versicherte dies in der Regel zu Beginn eines neuen Quartals bei ihrer Krankenkasse beantragen. Es ist wichtig, diesen Antrag rechtzeitig einzureichen, um sicherzustellen, dass das Verfahren für das kommende Quartal genehmigt wird.
  2. Genehmigung abwarten: Nach dem Antrag prüft die Krankenkasse, ob das Kostenerstattungsverfahren für den Versicherten genehmigt wird. Es ist ratsam, die Genehmigung schriftlich zu erhalten.
  3. Behandlung: Nach Erhalt der Genehmigung können Versicherte die gewünschte Behandlung in Anspruch nehmen. Die Kosten müssen zunächst selbst getragen werden.
  4. Rechnung einreichen: Nach der Behandlung erhalten die Versicherten eine Rechnung, die sie zusammen mit dem Antrag auf Kostenerstattung bei ihrer Krankenkasse einreichen.
  5. Prüfung und Erstattung: Die Krankenkasse prüft die eingereichte Rechnung und entscheidet, ob und in welchem Umfang die Kosten erstattet werden. Es kann sein, dass nur ein Teil der Rechnung erstattet wird und der Patient die Differenz selbst bezahlen muss. Nach der Prüfung erfolgt die Erstattung auf das Konto des Versicherten.


Es ist wichtig zu beachten, dass nicht alle Behandlungen im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens erstattet werden. Bevor Sie sich für dieses Verfahren entscheiden lassen Sie sich ausführlich von Ihrer Krankenkasse beraten; insbesondere über die Vor- und Nachteile.

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